AGB & Hausordnung

Ein bisschen Ordnung muss sein.

Hausordnung

  1. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht sind im gesamten Haus verboten. Jede Zuwiderhandlung wird mit 50 Euro Strafe geahndet. Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.
  2. Aufbewahren sowie die Zubereitung von Lebensmitteln ist aus Sicherheits- und hygienischen Gründen auf den Zimmern ohne Küche nicht gestattet.
  3. Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten ist nach 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu achten – Nachtruhe. Wir bitten, Musik oder Radio nur mit Kopfhörern zu hören.
  4. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Bitte achten Sie darauf, Ihre Zimmer beim Verlassen abzuschließen.
  5. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
  6. Das Mitbringen von Alkohol und Drogen jeglicher Art ist generell untersagt.
  7. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens verboten.
  8. Die Betreiber des Flensbed Hostels üben das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlauben wir uns, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störungen des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung sind wir befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hausverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
  9. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäuden oder Inventar ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu regulieren.
  10. Verlorene Schlüssel werden mit 100 Euro in Rechnung gestellt und sind unverzüglich in bar oder mit EC-Karte zu zahlen, bzw. wird der Betrag von der zuvor entrichteten Kaution einbehalten.
  11. Angemeldete Gäste können individuelle Ankunftszeiten mit der Hostelleitung vereinbaren. Ansonsten werden zugesagte Zimmer/ Betten bis 20:00 Uhr freigehalten. Die Zimmer können am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten, die Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu verlassen.
  12. Der Gast bestätigt bei Anreise, dass er über Versicherungsschutz in einer Höhe von mind. 2 Mio € bei einem Haftpflichtversicherer verfügt und dass der Versicherungsschutz ebenfalls Mietsachschäden beinhaltet. Auf Verlangen wird Versicherer und Vertragsnummer genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Ein Reservierungs-Anfrage Responder ist noch keine bestätigte Buchung. Erst wenn die Anfrage per Email durch Flensbed bestätigt wurde, kommt ein Beherbergungsvertrag zustande.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wir behalten uns das Recht vor, Personen die Unterkunft zu verweigern.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Gruppen von Jugendlichen unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen müssen im Haus übernachten.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Die Preise auf der Website sind die aktuell geltenden Preise. Diese Preise können jederzeit geändert werden. Teilweise differieren die Preise in den Hostelportalen (extra Buchungsgebühr – Worldhostel, Hostelclub usw.)

7. Der Betrag für die gesamte Buchung muss bei Ankunft im Voraus bar oder mit Kreditkarte (zzgl. Systemgebühr) bezahlt werden. Das Gleiche gilt für zusätzliche Buchungen während des Aufenthaltes.

8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

9. Das Hostel ist berechtigt eine Vorauszahlung von 50 % oder des Gesamtpreises der Buchung anzufordern. Bei Gruppenreisen wird immer eine Vorauszahlung fällig.

10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern der Kunde bei einem Buchungsportal gebucht hat, muss er dort direkt die Stornierung schriftlich mitteilen.

2. Sofern der Kunde eine Buchung stornieren will, gelten die folgenden Regeln: 1. Bis zu 3 Tage vor Anreise kostenfrei 2. Weniger als 3 Tage vor Anreisedatum oder Nichterscheinen: sind 80 % der Gesamtbuchung fällig.

3. Vorzeitige Abreise: 80 % der Gesamtbuchung sind fällig
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt.
Bei Gruppenreservierungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Bei Gruppenreservierungen fällt bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Anreisedatum eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtbuchungssumme an. Bei Stornierung später als 6 Wochen vor Anreise, am Anreisetag, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise sind 80 % der Gesamtbuchungssumme fällig.

 

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird der Betrag für die gesamte Buchung gemäß Klausel III Nr. 6 nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 8 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

5. Das Hotel ist bei Nichterscheinen des Gastes ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6. Die Hausordnung ist Bestandsteil der AGB. Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

7. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel entscheidet auf Grund von Verfügbarkeit die Zimmerzuteilung. Abweichungen vom gebuchten Zimmertyp berechtigen keine Schadenersatzansprüche.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

1. Der Inhaber betreibt in seinem Hostel einen Internetzugang über WLAN. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Inhabers und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLAN.

2. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewalls stehen nicht zur Verfügung. Der Inhaberweist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Inhaber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

5. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Gast stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

 

VIII. Haftung

1. Schadens- bzw. Verlust-Anzeigen müssen umgehend erfolgen. Die Haftung von Flensbed ist auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Wertsachen, Schmuck oder Bargeld des Gastes liegen nicht in der Verantwortung des Hotels. Wir empfehlen eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden bzw. Verluste zu schützen.

2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

3. Für Schäden in Zimmern, am Gebäude oder dem Inventar, die fahrlässig oder mutwillig entstehen, wird der Gast vom Flensbed zum Schadensersatz verpflichtet. Verlorene Schlüssel werden mit 50 € berechnet und sind bei Abreise bar oder mit Kreditkarte zu zahlen.

 

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Druck – und Rechenfehler auf dieser Website bleiben vorbehalten.

3. Flensbed wird betrieben von BMP Betriebs GmbH, Bahnhofstr. 28, 24937 Flensburg. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelausnahme unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.